Schornsteinfeger - Meisterbetrieb
Ralf Köhler

Im Wolfental 2
97980 Bad Mergentheim Neunkirchen
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Zentralinnungsverband (ZIV)
LIV Baden-Württemberg
Innung Stuttgart
Wer mit dem Kaminkehrer ringt, wird schwarz, unabhängig davon, ob er gewinnt oder verliert. Sprichwort USA

Alte Schornsteine wieder flott machen

Es ist nicht ratsam eine Feuerstätte an irgendeinen Schornstein anzuschließen.
Vor der Wiederinbetriebnahme sollten Sie einige Dinge beachten:

Der Schornsteinquerschnitt muss zur Feuerstätte passen.
Der Querschnitt ist abhängig von der Heizleistung der Feuerstätte und der wirksamen Schornsteinhöhe.

Gemessen vom Rauchrohranschluss am Schornstein bis zum oberen Ende des Schornsteins (Mündung), muss der Schornstein mind. 5 Meter hoch sein (bei festen + flüssigen Brennstoffen).
Auch eine Berechnung nach DIN 13384 kann einen Funktionsnachweis bei geringerer als der geforderten Höhe erbringen.

Es ist darauf zu achten, dass der Schornstein an der Mündung nicht abgedeckt oder verschlossen wurde. Diese Abdeckung ist vorher zu entfernen.

Alte Anschlussöffnungen ehemaliger Öfen sind zu prüfen und evtl. baurechtlich zu verschließen.

Am unteren Ende (Sohle) ist ein Reinigungsverschluss herzustellen, so er nicht noch vorhanden ist.

Für die Schornsteinreinigung ist im Bühnenbereich / Dachgeschoss eine Reinigungsmöglichkeit zu schaffen (Kamintüre). Es besteht auch die Möglichkeit die Schornsteinreinigung über Dach durchzuführen. In diesem Fall ist ein Dachausstieg / Dachaufstieg und die nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV - DIN 18160 Teil 5) vorgeschriebenen Dachtritte erforderlich.

Ferner dürfen keine Verschraubungen oder Nägel in die Schornsteinwände (Wangen) eingebracht worden sein.

Es gilt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, sowie die DIN 18160 Teil 1 und 5.

Die Anzahl der Schornsteinreinigungen werden in den Kehr -und Überprüfungsordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Bei Wiederinbetriebnahme muss der Bezirksschornsteinfegermeister diese neue Feuerungsanlage auf Gebrauchsfähigkeit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase hin überprüfen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Für die Aufstellung von Öfen sind die DIN 18891 und 18895 wichtig.
Diese regeln die Aufstellung in Verbindung mit der jeweiligen Landesbauordnung.

Noch ein Tipp: Ihr Schornsteinfeger berät Sie gerne, neutral und unabhängig - bereits in der Planunsphase

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Schornsteinfeger
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Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013

Ab diesem Tag können Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger selbst auswählen. Für die Hauseigentümer hat dies zur Konsequenz, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird...... das ist aber bei weitem nicht die ganze Wahrheit.....Sie wollen wechseln? Dann lesen Sie hier was Sie erwartet.