Schornsteinfeger - Meisterbetrieb
Ralf Köhler

Im Wolfental 2
97980 Bad Mergentheim Neunkirchen
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Zentralinnungsverband (ZIV)
LIV Baden-Württemberg
Innung Stuttgart
Wer mit dem Kaminkehrer ringt, wird schwarz, unabhängig davon, ob er gewinnt oder verliert. Sprichwort USA

Schornsteinfeger wechseln - Gesetzesänderung - Info

Den Stein, der Auslöser für diese Veränderung war, hat die Europäische Union ins Rollen gebracht. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003 zwang die Bundesregierung zum Handeln und zur Aufhebung des sogenannten Monopols der bundesdeutschen Schornsteinfeger.

Konkurenz soll den Markt beleben und die Preise sollen fallen. Aber Vorsicht erst wer genau weiss, was sich wirklich geändert hat kann sich ein Bild darüber machen ob sich ein Wechsel für ihn wirklich lohnt.

Es gibt nun die allgemeinen und die hoheitlichen Schornsteinfegertätigkeiten.

Zu den allgemeinen Tätigkeiten zählen vor allem die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten.

Vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, oder die in Umsetzung des EU-Rechts grenzüberschreitende Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk ausführen dürfen.

Das Schornsteinfegerregister bietet nach § 3 SchfHwG einen Überblick darüber, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt.

Folgende hoheitliche Aufgaben bleiben beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger, der dann „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ heißt:

  • das Führen des Kehrbuches und Kontrollen, ob die vorgeschriebenen Schorn-steinfegerarbeiten durchgeführt werden.
  • die Durchführung der Feuerstättenschau, Prüfung der Betriebs- und Brand-sicherheit der Anlagen, Erlass eines Feuerstättenbescheides.
  • die Meldung von Mängeln an den Feuerungsanlagen, die bei der Feuer-stättenschau oder einer sonstigen Überprüfung festgestellt wurden.
  • das Ausstellen von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht.

Für diese Aufgaben, für die auch nach wie vor die Gebühren festgesetzt werden, ist wegen ihres hoheitlichen Charakters kein Wettbewerb erlaubt.

Die Bezirksinhaber unterrichten die Eigentümer in einem Feuerstättenbescheid über die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten. Damit wissen die Eigentümer, welche Schornsteinfegerarbeiten bis zu welchem Datum durchzuführen sind. Die Kontrolle, ob die Tätigkeiten ausgeführt worden sind, erfolgt über Formblätter, mit denen die Durchführung der Arbeiten nachgewiesen wird.Der Feuerstättenbescheid ist kostenpflichtig, hat aber Vorteile für den Hauseigentümer, denn er gibt exakt Auskunft darüber, welche Reinigungs-, Überprüfungs- und Messarbeiten an den in Ihrem Gebäude betriebenen Feuerungsan lagen in welchen Zeiträumen durchzuführen sind. Sie sparen also Kosten, wenn Sie nur die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten in Auftrag geben.

Genau diesen Feuerstättenbescheid benötigt jeder der einen Schornsteinfeger mit der durchführung von allgemeinen Tätigkeiten beauftragen möchte.

Wenn Sie den Verwaltungsaufwand scheuen, ist es am einfachsten, wenn Sie bei ihrem jetzigen Bezirksschornsteinfeger bleiben. Dann läuft alles weiter wie bisher, ohne dass Sie sich um Termine und den Verwaltungsaufwand kümmern müssen.

Und nun der Hintergrund über die genaue Belehrung bzw. die Kehseite der Medallie

Eigentümer werden ab 2013 enger in die Verantwortung und Haftung genommen. Sie müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht selbst veranlassen und dem Bezirksbevollmächtigten einen Nachweis erbringen, dass die Maßnahmen zur Betriebs- und Brandsicherheit fristgerecht durchgeführt worden sind. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben kann ein Bußgeld bis zu 5.000 EUR drohen.

Wägen Sie das Für und Wieder genau ab ehe sie ihre Wahl treffen.

Schornsteinfeger
wechseln

Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ab 1. Januar 2013

Ab diesem Tag können Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger selbst auswählen. Für die Hauseigentümer hat dies zur Konsequenz, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird...... das ist aber bei weitem nicht die ganze Wahrheit.....Sie wollen wechseln? Dann lesen Sie hier was Sie erwartet.